Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Rainer Küffel
Betrifft das auch meine Feuertätte ?
Die Messplicht besteht nun einheitlich ab 4KW. Bei festen Brennstoffen wird die Messung alle 2 Jahre durchgeführt.
Dies gilt nun auch für alle handbeschickten Heizungsanlagen.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so e...
- Neutrale Beratung
- Vorbeugender Brandschutz
- Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen
- Energieeinsparung und Umweltschutz
-Ausbrennen und Ausschlagen von Kaminen
- Na...
Das Kaminkehrerhandwerk informiert:
Das neue Gebäudeenergiegesetz
15.05.2020
Innung Schwaben
Bitte beachten Sie:
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Rainer Küffel
Kaminkehrermeister u.Energieberater HWK Fachkraft für Rauchmelder
Auf den Kreuzwiesen 17
87509 Immenstadt
Tel.: 08323-3968
Fax.: 08323-987464
Homepage:
KlickEmail sendenMobil.: 0160 - 7822138
Mitglied
Innung Schwaben